Bald neue Verteilung der Aufträge innerhalb der Zivilen Sicherheit

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Am 17. Juli 2014 ist der Königliche Erlass, mit dem die Aufträge unter die Hilfeleistungs-zonen und die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes verteilt werden, im Belgischen Staatsblatt erschienen. Er tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Warum eine neue Verteilung der Aufträge?

Der Königliche Erlass von 2003 zur Verteilung der Aufträge musste überarbeitet werden, da die Zonen mehr Einsatzkapazität und die Kapazität zur Verstärkung untereinander haben werden; somit werden sie andere Erwartungen an die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes stellen.

Der neue Königliche Erlass ist ein gutes Beispiel für die Komplementarität der beiden Bestandteile der zivilen Sicherheit; die Hilfeleistungszonen bilden die lokale Komponente, die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes die föderale Komponente.

Dieser Text zeigt die Zukunft des Zivilschutzes als bevorzugter Partner der Zonen auf. Er wurde von der Generaldirektion Zivile Sicherheit vorbereitet, in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Krisenzentrum, dem Zivilschutz und den Feuerwehrverbänden, die ihn gebilligt haben.

Aufträge der Hilfeleistungszonen und mögliche Verstärkung des Zivilschutzes

Alle Aufträge der Hilfeleistungszonen sind in Spalte 1 der Anlage zum Königlichen Erlass festgelegt. Im Erlass wird vorgesehen, dass eine Zone für die Ausführung dieser Aufträge auf eine andere Hilfeleistungszone oder eine Einsatzeinheit des Zivilschutzes zurückgreifen kann und dass die Verstärkung der Zonen durch den Zivilschutz Gegenstand einer Zusammen-arbeitsvereinbarung zwischen jeder Zone und der betreffenden Einsatzeinheit sein wird.

In dieser Vereinbarung werden die Verstärkung, die einzusetzenden spezialisierten Mittel und das Dienstleistungsniveau (SLA, Service Level Agreement) bestimmt. Darin kann auch vorgesehen werden, dass eine Einsatzeinheit bestimmte dringende Aufträge einer Hilfeleistungszone als Vorposten ausführt. Dies bietet eine Lösung für den Einsatz der Einheit von Liedekerke zur Verstärkung der Zone ALO in Brabant.

Es handelt sich also um eine maßgeschneiderte Komplementarität auf der Grundlage der Risikoanalyse der jeweiligen Zone, wobei der Situation und den Mitteln der beiden beteiligten Parteien Rechnung getragen wird.

Spezifische Aufträge des Zivilschutzes

Neben der Verstärkung der Zonen bei deren Aufträgen haben die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes spezifische Aufträge im Rahmen der spezialisierten technischen Unterstützung. Diese Aufträge werden in Spalte 2 der Anlage zum Königlichen Erlass aufgelistet.

Sie werden von den Einsatzeinheiten in Absprache mit dem Einsatzleiter der betreffenden Zone automatisch ausgeführt.

Schließlich werden im Königlichen Erlass die Aufträge des Zivilschutzes bestimmt, die unmittelbar für die Bevölkerung, die Behörden und die Polizei ausgeführt werden: Alarmierung der Bevölkerung über Sirenen, technische Unterstützung der Gerichtsbehörden, Austeilung von Mahlzeiten in Gefängnissen im Streikfall und Verwaltung der nationalen Vorräte (Jodtabletten, Löschschaum, Sandsäcke). Diese Aufträge sind unter Punkt 5 der Anlage vermerkt.

Ein neues Konzept: überzonale Sonderaufträge

Der Königliche Erlass beinhaltet auch eine wichtige Neuerung: einen verordnungsrechtlichen Rahmen, um auf föderaler Ebene die technischen und operativen Vorbereitungen bestimmter überzonaler Sonderaufträge zu koordinieren.

Warum? Bestimmte Hilfeleistungszonen und Einsatzeinheiten führen Aufträge aus, die für andere Zonen interessant sein können: Gefahrgutberater (GGB), Einsätze bei Eisenbahn-unfällen, Einsätze auf Masten und Windrädern, DICa-DIR-Teams, Rettungshundeteams.

Die Leitung der Einsätze des Zivilschutzes wird zusammen mit dem Krisenzentrum, dem Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) und den Hilfeleistungszonen für die technische und operative Vorbereitung der betreffenden Dienste sorgen.

Im Fall von Verstärkung behält die Hilfeleistungszone die Einsatzleitung

Und noch eine Neuerung: Bisher war vorgesehen, dass ein Feuerwehrdienst, der eine Verstär¬kung anfordert, die Einsatzleitung abgeben muss, wenn der zur Verstärkung eintreffende Offizier einen höheren Dienstgrad innehat. Diese Situation hatte manchmal zur Folge, dass die Verstärkung zu spät angefordert wurde, um eine Übertragung der Leitung zu verhindern.

Im Königlichen Erlass ist vorgesehen, dass die Einsatzleitung beim vor Ort anwesenden Offizier der Zone bleibt, ungeachtet des Dienstgrads des Offiziers des Verstärkungsteams einer anderen Zone oder des Zivilschutzes.

Für den Fall einer Phase der Notfallplanung ist auch vorgesehen, dass die Funktion des Leiters der Einsatzleitstelle (Dir-PC-Ops) ab 2017 einem Offizier vorbehalten ist, der eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Das KCCE bereitet diese Ausbildung gemeinsam mit dem Krisenzentrum vor.

Weitere Infos:

  • Königlicher Erlass vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben der zivilen Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne.

Anlage: Aufträge und Aufgaben der zivilen Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden.

  • Königlicher Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel.